ErbStDVO Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung Die Abkürzung "ErbStDVO" steht für "Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung" und bezieht sich auf die rechtlichen Bestimmungen zur Umsetzung der Erbschaftsteuer. Diese Verordnung regelt detailliert die Durchführung und die zu beachtenden Verfahrensabläufe im Zusammenhang mit der Erhebung der Erbschaftsteuer. Sie enthält unter anderem Regelungen zu Bewertungsfragen, Freibeträgen und Steuerbefreiungen. Die ErbStDVO ist ein wichtiger Bestandteil des juristischen Rahmens im Bereich der Erbschaftsteuer. Juristisch