ErbStDV Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung Die Abkürzung "ErbStDV" steht für Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung. Dabei handelt es sich um eine juristische Verordnung, die die praktische Umsetzung der Erbschaftsteuer regelt. Sie legt verschiedene Kriterien fest, wie zum Beispiel die Bewertung von Vermögensgegenständen oder die Berücksichtigung von Freibeträgen. Die ErbStDV dient somit als Leitfaden für die Behörden und Steuerpflichtigen im Erbschaftsteuerrecht. Juristisch