EnergieStV Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes Die Abkürzung EnergieStV steht für die Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes. Diese Verordnung dient der Umsetzung und Konkretisierung des Energiesteuergesetzes in Deutschland. Sie legt unter anderem die Voraussetzungen für die Erhebung und Verwaltung von Energiesteuern fest und regelt verschiedene Aspekte der Energiesteuer, wie zum Beispiel Steuersätze und Steuerbefreiungen. Die EnergieStV hat somit eine wichtige Bedeutung für die rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich der Energiesteuer. Juristisch