EndlagerVlV Endlager-Vorausleistungs-Verordnung Die Abkürzung "EndlagerVlV" steht für "Endlager-Vorausleistungs-Verordnung". Diese Verordnung regelt die Vorauszahlungen, die für die Einrichtung von Bundesanlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle geleistet werden müssen. Sie stellt sicher, dass die finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen, um diese Anlagen zu errichten und den sicheren Umgang mit radioaktiven Abfällen zu ermöglichen. Juristisch