e. Kfr. eingetragene Kauffrau Die Abkürzung "e. Kfr." steht für "eingetragene Kauffrau". Dabei handelt es sich um einen rechtlichen Status einer weiblichen Unternehmerin, die als Einzelkauffrau ein Gewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist. Diese Abkürzung kann in rechtlichen Dokumenten oder geschäftlichen Unterlagen verwendet werden, um die Rechtsform der Unternehmerin zu kennzeichnen. Juristisch