e. Kfm. eingetragener Kaufmann "E. Kfm." steht für "eingetragener Kaufmann". Diese Abkürzung bezeichnet eine bestimmte Rechtsform eines Kaufmanns, der in das Handelsregister eingetragen ist. Dabei handelt es sich um eine Unternehmer-Personengesellschaft, die die volle Haftung für alle geschäftlichen Verbindlichkeiten übernimmt. Diese Rechtsform wird häufig von kleinen und mittelständischen Unternehmen gewählt. Juristisch