EKEG Eigenkapitalersatz-Gesetz EKEG steht für "Eigenkapitalersatz-Gesetz" und bezieht sich auf österreichisches Recht. Das Gesetz regelt, dass Unternehmer in bestimmten Fällen Eigenkapital zur Verfügung stellen müssen, um Gläubiger zu schützen. Es dient dazu, die finanzielle Stabilität von Unternehmen zu gewährleisten und Risiken für Dritte abzufedern. Das EKEG trägt somit zur Sicherung der Wirtschaft und des Vertrauens in den Geschäftsverkehr bei. Juristisch