EJTAnV Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung Die Abkürzung EJTAnV steht für "Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung". Diese Verordnung regelt die Benennung und Einrichtung von nationalen Eurojust-Anlaufstellen für Terrorismusfragen. Sie stellt sicher, dass in jedem teilnehmenden Land eine spezialisierte Anlaufstelle eingerichtet wird, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus zu erleichtern. Die Eurojust-Anlaufstellen dienen als Schnittstelle zwischen den nationalen Justizbehörden und Eurojust, der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit. Sie spielen eine wichtige Rolle für die effektive und effiziente grenzüberschreitende Koordination bei der Bekämpfung des Terrorismus. Juristisch