einstw. einstweilig "Einstw." ist die Abkürzung für "einstweilig" und wird vor allem in juristischen Zusammenhängen verwendet. Es beschreibt eine vorläufige Maßnahme, die meist schnell umgesetzt wird, um mögliche Schäden abzuwenden oder Rechte zu schützen. Diese einstweiligen Anordnungen können beispielsweise im Rahmen von Gerichtsverfahren erlassen werden, um vorläufige Entscheidungen zu treffen, die bis zur endgültigen Klärung einer Rechtsfrage gültig sind. Juristisch