einschr. einschränkend "Einschr." ist die Abkürzung für "einschränkend" und wird vor allem im juristischen Kontext verwendet. Sie kennzeichnet eine Regelung, eine Bedingung oder eine Aussage, die eine Einschränkung oder eine Begrenzung einer allgemeinen Regel oder eines allgemeinen Grundsatzes darstellt. Durch diese Einschränkung werden gewisse Ausnahmen, Beschränkungen oder Sonderfälle geregelt und festgelegt. Juristisch