EinhZeitG Einheiten- und Zeitgesetz Das EinhZeitG steht für das Einheiten- und Zeitgesetz und beschreibt eine juristische Regelung. Es regelt den Umgang mit Einheiten und Zeitangaben in rechtlichen Zusammenhängen. Das Gesetz legt fest, welche Einheiten in welchen Fällen verwendet werden dürfen und wie Zeitangaben zu interpretieren sind. Es dient der Einheitlichkeit und Klarheit bei der Anwendung von Einheiten und Zeit in der juristischen Praxis. Juristisch