EHUG Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister EHUG steht für "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" und regelt die elektronische Erfassung und Veröffentlichung von Informationen in Handelsregistern, Genossenschaftsregistern und dem Unternehmensregister. Es stellt sicher, dass nachvollziehbare und verlässliche Unternehmensdaten leicht zugänglich sind und schafft zugleich eine effiziente und moderne Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr. Juristisch