EheGVVO Ehe-Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung Die Abkürzung "EheGVVO" steht für die "Ehe-Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung". Diese Verordnung regelt die Zuständigkeit und die Anerkennung sowie Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren zur elterlichen Verantwortung. Sie wurde erlassen, um einheitliche Regelungen für länderübergreifende Ehesachen und elterliche Verantwortung sicherzustellen. Juristisch