EGZVG Einführungsgesetz zum ZVG Das EGZVG steht für das Einführungsgesetz zum ZVG und regelt den Anwendungsbereich und die Anwendbarkeit des Zivilprozessgesetzes (ZVG) in Deutschland. Es dient dazu, das ZVG inhaltlich und formal einzuführen und stellt sicher, dass dessen Vorschriften einheitlich angewendet werden. Es legt auch fest, welche Gerichte für die Durchsetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zuständig sind und regelt weitere Einzelheiten zur Umsetzung des ZVG. Juristisch