EG-ZustellVO Zustellungsverordnung Die Abkürzung EG-ZustellVO steht für Europäische Gemeinschafts-Zustellungsverordnung. Diese Verordnung regelt die Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücken in Zivil- oder Handelssachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie dient dazu, eine effiziente und rechtsverbindliche Zustellung von Dokumenten im grenzüberschreitenden Bereich sicherzustellen und die Zusammenarbeit der Justizbehörden der EU-Länder zu erleichtern. Juristisch