EG-MahnVO Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens Die Abkürzung EG-MahnVO steht für die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens. Diese Verordnung regelt die Schaffung eines einheitlichen Mahnverfahrens für Forderungen innerhalb der Europäischen Union. Das Europäische Mahnverfahren ermöglicht es Gläubigern, eine europaweit gültige Zahlungsanweisung an Schuldner zu senden, um die Durchsetzung von Forderungen zu erleichtern. Es ist ein Instrument der grenzüberschreitenden Durchsetzung des Zahlungsverkehrs und dient der Vereinfachung und Beschleunigung von Zahlungsstreitigkeiten in der EU. Juristisch