EGAktG Einführungsgesetz zum Aktiengesetz Das EGAktG steht für das Einführungsgesetz zum Aktiengesetz und ist ein juristisches Gesetz. Es wurde eingeführt, um das Aktiengesetz zu ergänzen und zu konkretisieren. Das Einführungsgesetz regelt insbesondere wichtige Bestimmungen für die Gründung und die Organisation von Aktiengesellschaften. Dabei dient es als Grundlage für das deutsche Aktienrecht und legt grundlegende Regelungen und Verfahren fest, die für Aktiengesellschaften in Deutschland gelten. Juristisch