EFA Europäisches Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 EFA steht für das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953. Dieses Abkommen wurde geschlossen, um die soziale Absicherung europäischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Ausland zu gewährleisten. Es regelt insbesondere die Koordination der nationalen Sozialversicherungssysteme innerhalb Europas und ermöglicht einen geregelten Anspruch auf soziale Leistungen, wie beispielsweise Krankenversicherung oder Rente, auch beim Arbeiten im Ausland. Das EFA trägt somit dazu bei, die soziale Mobilität innerhalb Europas zu fördern und einen einheitlichen Schutz aller Arbeitnehmer zu gewährleisten. Juristisch