EAG Europäische Atomgemeinschaft EAG steht für Europäische Atomgemeinschaft, ein rechtlicher Begriff, der die Zusammenarbeit von europäischen Ländern im Bereich der Atomenergie beschreibt. Die Europäische Atomgemeinschaft wurde 1957 gegründet und hatte das Ziel, die friedliche Nutzung der Atomenergie in Europa zu fördern, die Sicherheit zu gewährleisten und den Handel mit Kernbrennstoffen zu regulieren. Die EAG hat im Laufe der Zeit ihre Aufgaben erweitert und ist heute Teil der Europäischen Union. Juristisch
EAG Europarecht-Anpassungsgesetz Das EAG, auch bekannt als Europarecht-Anpassungsgesetz, bezieht sich auf ein Gesetz, das der Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben des Europarechts dient. Es regelt die Umsetzung von europäischen Richtlinien und Verordnungen in das nationale Rechtssystem eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union. Durch das EAG wird sichergestellt, dass das nationale Recht mit dem Europarecht in Einklang steht und somit eine einheitliche Rechtsanwendung innerhalb der EU gewährleistet ist. Juristisch