EAEG Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz Die Abkürzung EAEG steht für "Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz". Dieses Gesetz regelt den Schutz von Einlagen und Investitionen der Anleger. Es legt fest, dass Banken und andere Finanzinstitute verpflichtet sind, eine Einlagensicherung zu gewährleisten. Im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Instituts sind die Gelder der Anleger bis zu einer bestimmten Grenze geschützt. Die Anlegerentschädigungsgesetz-Regelung ergänzt diese Einlagensicherung, indem sie einen Schutzmechanismus für Anleger im Falle von Finanzdienstleistungsunternehmen vorsieht, wie beispielsweise Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder Investmentfirmen. Juristisch