DWV Dienstwohnungsvorschrift DWV steht für "Dienstwohnungsvorschrift" und ist eine Regelung im Eisenbahnwesen. Diese Vorschrift regelt die Bereitstellung und Nutzung von Dienstwohnungen für Mitarbeiter des Eisenbahnbetriebs. Sie legt unter anderem fest, wer Anspruch auf eine Dienstwohnung hat, wie die Größe und Ausstattung der Wohnungen sein sollen und welche Kosten von den Mitarbeitern zu tragen sind. Die DWV dient dazu, eine geregelte und einheitliche Versorgung der Mitarbeiter mit Wohnraum sicherzustellen. Eisenbahnwesen