DWDG Gesetz über den Deutschen Wetterdienst DWDG steht für "Gesetz über den Deutschen Wetterdienst". Dieses Gesetz regelt die Aufgaben, Befugnisse und Organisationsstruktur des Deutschen Wetterdienstes. Es legt fest, dass der Deutsche Wetterdienst als staatliche Einrichtung für die Erfassung, Bearbeitung und Bereitstellung von meteorologischen und klimatologischen Informationen zuständig ist. Durch das DWDG wird somit die Grundlage für eine zuverlässige und genaue Wettervorhersage in Deutschland geschaffen. Juristisch