Dr. iur. iuris Die Abkürzung "Dr. iur." steht für "Doktor der Rechtswissenschaften". Es handelt sich dabei um einen akademischen Grad, der auf den erfolgreichen Abschluss eines Studiums im Bereich Jura hinweist. Personen, die den Titel "Dr. iur." tragen, haben eine umfassende juristische Ausbildung absolviert und werden häufig in Bereichen wie der Rechtsprechung, der Rechtsberatung oder der Wissenschaft tätig. Akademische Grade