Dr. e. h. ehrenhalber Die Abkürzung "Dr. e. h." steht für "ehrenhalber" und wird in Zusammenhang mit akademischen Graden verwendet. Sie kennzeichnet eine Ehrendoktorwürde, die an eine Person verliehen wurde, die sich in ihrem Fachgebiet besonders verdient gemacht hat. Der Titel "Dr. e. h." wird einem Individuum als besondere Anerkennung verliehen, obwohl es keine Dissertation verfasst hat. Akademische Grade