DMBilG D-Markbilanzgesetz DMBilG steht für das D-Markbilanzgesetz. Dieses Gesetz bezieht sich auf die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Neufestsetzung des Kapitals. Es regelt die Umstellung von Währungen und die Anpassung der Unternehmensbilanzen im Zusammenhang mit der Einführung der D-Mark. Es handelt sich um ein juristisches Gesetz. Juristisch