Bedeutungen der Schreibweise "Dipl.-Wi.Jur. (FH)"

Dipl.-Wi.Jur. (FH) Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Dipl.-Wi.Jur. (FH) bezeichnet eine Person mit einem Diplom als Wirtschaftsjurist, der seine Ausbildung an einer Fachhochschule (FH) abgeschlossen hat. Akademische Grade

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