Dipl.-Soz.jur. (FH) Diplom-Sozialjurist (FH) Die Abkürzung "Dipl.-Soz.jur. (FH)" steht für "Diplom-Sozialjurist (FH)". Dieser akademische Grad wird an Fachhochschulen verliehen und bezieht sich auf Absolventen eines Studiums im Fachbereich Sozialrecht und Rechtswissenschaften. Die Kombination aus juristischem Wissen und sozialer Kompetenz qualifiziert diese Absolventen für Tätigkeiten im sozialrechtlichen Bereich, wie beispielsweise in sozialen Einrichtungen oder Behörden. Akademische Grade