dingl. dinglich "Dingl" ist eine Abkürzung für "dinglich", ein juristischer Begriff, der sich auf Sachen und Rechte bezieht, die einen materiellen Gegenstand betreffen. Dabei geht es um konkret greifbare Objekte wie Immobilien oder bewegliche Sachen. Die dingliche Dimension spielt eine wichtige Rolle im Bereich des Eigentumsrechts und der Besitzverhältnisse. Juristisch