DEÜV Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung DEÜV steht für "Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung". Diese Verordnung regelt die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung. Sie legt fest, welche Informationen von den Arbeitgebern an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden müssen und in welcher Form die Übermittlung erfolgen soll. Die DEÜV dient dazu, eine einheitliche und effiziente Datenverarbeitung in der Sozialversicherung sicherzustellen. Juristisch