desgl. desgleichen Die Abkürzung "desgl." steht für "desgleichen" und wird vor allem im juristischen Kontext verwendet. Sie bedeutet, dass etwas ähnlich oder gleich ist wie zuvor Erwähntes. Mit dieser Abkürzung kann also auf eine bereits genannte Information Bezug genommen werden, ohne sie erneut ausführlich zu wiederholen. Juristisch