DE-GM Deutsches Bundesgebrauchsmuster DE-GM steht für "Deutsches Bundesgebrauchsmuster". Es handelt sich dabei um eine juristische Abkürzung, die sich auf ein Schutzrecht bezieht. Ein Bundesgebrauchsmuster wird beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und ermöglicht es dem Inhaber, eine Erfindung vor Nachahmung zu schützen. Es handelt sich um eine kostengünstigere und schnellere Alternative zum Patent. Das DE-GM bietet Schutz in Deutschland und hat eine begrenzte Laufzeit von maximal 10 Jahren. Juristisch