BZRL Börsenzulassungs-Richtlinie Die Abkürzung BZRL steht für "Börsenzulassungs-Richtlinie". Diese Richtlinie (Richtlinie 79/279/EWG) koordiniert die Bedingungen für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse. Sie dient als rechtlicher Rahmen für den Börsenzugang von Wertpapieren. Juristisch