BZF Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst BZF steht für "Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst". Dieses Zeugnis ist eine spezielle Zulassung, die es Piloten ermöglicht, im Flugfunkdienst zu kommunizieren. Das BZF ist jedoch beschränkt, da es nur für bestimmte Flugzeuge und eingeschränkte Flugaktivitäten gilt. Diese Abkürzung ist im juristischen Kontext relevant. Juristisch