BzbV Beamter zur besonderen Verwendung BzbV steht für "Beamter zur besonderen Verwendung" und bezieht sich auf eine berufliche Stellung im öffentlichen Dienst. Ein BzbV ist ein Beamter, der für spezielle Aufgaben außerhalb der regulären Tätigkeitsbereiche eingesetzt wird. Diese Aufgaben können beispielsweise Sonderprojekte oder temporäre Einsätze sein. Als BzbV vereint der Beamte Fachkenntnisse aus verschiedenen Bereichen und bringt sie dort ein, wo sie benötigt werden. Juristisch