BVV Beitragsverfahrensverordnung Die Abkürzung BVV steht für "Beitragsverfahrensverordnung". Diese Verordnung regelt die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Juristisch
BVV Betriebsvermögensvergleich BVV steht für "Betriebsvermögensvergleich". Diese Abkürzung wird vor allem im juristischen Kontext verwendet. Der Betriebsvermögensvergleich ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezieht sich auf einen Vergleich des Vermögens eines Unternehmens am Anfang und am Ende eines Geschäftsjahres. Durch den BVV können Gewinne oder Verluste ermittelt und steuerlich relevanten Handlungen nachvollzogen werden. Juristisch
BVV Beweisverwertungsverbot Die Abkürzung BVV steht für Beweisverwertungsverbot. Dieses Konzept bedeutet, dass bestimmte Beweise oder Informationen vor Gericht nicht verwendet werden dürfen, um Urteile oder Entscheidungen zu beeinflussen. Das Beweisverwertungsverbot dient dem Schutz der Rechte und des fairen Verfahrens. Es stellt sicher, dass unrechtmäßig erhobene Beweise oder Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien nicht zur Grundlage von Gerichtsentscheidungen werden. Juristisch
BVV Bezirksverordnetenversammlung BVV steht für "Bezirksverordnetenversammlung" und bezieht sich auf die politische Ebene der Bezirke in Berlin. In der BVV werden die politischen Entscheidungen auf Bezirksebene getroffen. Die Mitglieder der BVV, die Bezirksverordneten, werden von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und vertreten deren Interessen auf Bezirksebene. Die BVV ist somit ein wichtiges demokratisches Gremium, das die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner in den Berliner Bezirken vertritt. Juristisch