BUrlV Bundesurlaubsverordnung Die Abkürzung BUrlV steht für Bundesurlaubsverordnung. Diese Verordnung regelt die Mindestansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland in Bezug auf ihren jährlichen Urlaubsanspruch. Sie definiert unter anderem die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs und regelt die Fragen der Urlaubsübertragung und -gewährung. Die BUrlV ist somit von großer Bedeutung für das Arbeitsrecht in Deutschland. Juristisch