BSozG Bundessozialgericht Das "BSozG" steht für das Bundessozialgericht, welches das oberste deutsche Gericht in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist. Es ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und sozialen Hilfeleistungen. Das Bundessozialgericht entscheidet über Revisionen gegen Urteile der Landessozialgerichte und trägt mit seinen Entscheidungen zur einheitlichen Auslegung des Sozialrechts bei. Juristisch