BSI-KostV BSI-Kostenverordnung Die Abkürzung BSI-KostV steht für "BSI-Kostenverordnung". Diese Verordnung regelt die Kosten für Amtshandlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im juristischen Bereich. Die BSI-KostV legt fest, welche Gebühren und Auslagen für bestimmte Dienstleistungen des BSI anfallen und wie diese berechnet werden. Sie dient der Transparenz und Rechtsklarheit bei der Abrechnung von Leistungen des BSI im Zusammenhang mit der Sicherheit in der Informationstechnik. Juristisch