BPRL Börsenprospekt-Richtlinie Die Abkürzung BPRL steht für "Börsenprospekt-Richtlinie". Diese Richtlinie (80/390/EWG) koordiniert die Bedingungen für die Erstellung, Kontrolle und Verbreitung von Prospekten, die für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Börse veröffentlicht werden müssen. Sie regelt somit die Informationspflichten von Unternehmen, die ihre Wertpapiere an der Börse handeln lassen wollen. Die BPRL trägt zur Transparenz und zum Anlegerschutz bei. Juristisch