BNDG Gesetz über den Bundesnachrichtendienst Die Abkürzung BNDG steht für "Gesetz über den Bundesnachrichtendienst". Dieses Gesetz regelt die Aufgaben, Befugnisse und Struktur des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND), der für die Gewinnung und Auswertung von Informationen im Bereich der Sicherheit und Verteidigung zuständig ist. Es legt auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit des BND fest, wie zum Beispiel die Überwachung von Telefon- und Internetkommunikation sowie die Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten. Das BNDG ist somit ein wichtiger Bestandteil der rechtlichen Grundlage für die Nachrichtendiensttätigkeit in Deutschland. Juristisch