BlauzungenV Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 22. März 2002 BlauzungenV steht für die "Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 22. März 2002". Diese Verordnung zielt darauf ab, das Auftreten und die Verbreitung der Blauzungenkrankheit, einer durch Insekten übertragenen Tierseuche, zu verhindern und zu kontrollieren. Sie enthält Bestimmungen zum Schutz und zur Überwachung von Nutztieren sowie zur Impfung und Bekämpfung der Krankheit. Juristisch