BlauSchimmelV Verordnungen zur Bekämpfung der Blauschimmelkrankheit des Tabaks BlauSchimmelV steht für "Verordnungen zur Bekämpfung der Blauschimmelkrankheit des Tabaks" und bezieht sich auf rechtliche Maßnahmen zur Eindämmung dieser Krankheit. Die Abkürzung findet im juristischen Kontext Anwendung und dient zur vereinfachten Bezeichnung dieser Verordnungen. Juristisch