BKVZ Betriebskostenvorauszahlung Die Abkürzung BKVZ steht für Betriebskostenvorauszahlung. Es handelt sich dabei um den Betrag, den Mieter regelmäßig zusätzlich zur Miete an den Vermieter zahlen, um die anfallenden Betriebskosten für die Wohnung abzudecken. Diese Kosten umfassen beispielsweise Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Reinigung des Treppenhauses. Die Betriebskostenvorauszahlung wird oft auf Basis vergangener Kostenabrechnungen festgelegt und kann sich jährlich ändern, je nach tatsächlichem Verbrauch und Kostenentwicklung. Wohnunganzeigen