BKAG Bundeskriminalamtsgesetz BKAG steht für "Bundeskriminalamtsgesetz". Das BKAG regelt die Aufgaben und Befugnisse des Bundeskriminalamtes sowie die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten. Es dient der Verbrechensbekämpfung und der Sicherstellung der inneren Sicherheit in ganz Deutschland. Das Gesetz legt fest, welche Maßnahmen das Bundeskriminalamt ergreifen kann, um Straftaten zu verfolgen und zu verhindern. Es regelt unter anderem den Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Das BKAG spielt eine zentrale Rolle im deutschen Rechtssystem und trägt zur effektiven Bekämpfung von Kriminalität bei. Juristisch