bish. bisher Die Abkürzung "bish" steht für "bisher" und wird vor allem im juristischen Kontext verwendet. Sie gibt an, dass etwas bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zustand gegolten hat oder eine bestimmte Handlung bislang durchgeführt wurde. Diese Abkürzung ist eine prägnante Möglichkeit, um in wenigen Buchstaben den Zeitrahmen oder den Stand einer Situation zu beschreiben. Juristisch