BioNachGebV Biomassestrom- sowie Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsgebührenverordnung Die Abkürzung BioNachGebV steht für die Biomassestrom- sowie Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsgebührenverordnung. Dies ist eine Verordnung, die Gebühren für Amtshandlungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Zusammenhang mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung regelt. Juristisch