BinSchLV Lade- und Löschzeitenverordnung Die Abkürzung BinSchLV steht für "Lade- und Löschzeitenverordnung" und regelt die Zeiten, in denen Güter auf Binnenschiffen be- und entladen werden dürfen. Sie legt auch fest, wie viel Liegegeld während dieser Zeiten zu entrichten ist. Die Verordnung betrifft die binnenschifffahrtlichen Abläufe und hat das Ziel, den reibungslosen Transport von Waren auf Binnengewässern sicherzustellen. Juristisch