BinSchKostV Binnenschifffahrtskostenverordnung Die Abkürzung "BinSchKostV" steht für die Binnenschifffahrtskostenverordnung. Diese Verordnung regelt die Kosten, die im Bereich der Binnenschifffahrt anfallen. Sie wurde von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erlassen und dient der rechtlichen Grundlage für die Berechnung und Abrechnung von Kosten, beispielsweise im Zusammenhang mit Schleusengebühren oder Hafengebühren. Die BinSchKostV trägt dazu bei, die wirtschaftlichen Aspekte der Binnenschifffahrt zu regeln und eine transparente und faire Abwicklung der Kosten sicherzustellen. Juristisch