BildscharbV Bildschirmarbeitsverordnung Die Abkürzung BildscharbV steht für Bildschirmarbeitsverordnung. Diese Verordnung regelt die Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit überwiegend vor einem Bildschirm verbringen. Sie legt unter anderem Mindestanforderungen an die Ergonomie der Arbeitsplätze fest und regelt auch den Umgang mit Pausen und Ruhezeiten. Juristisch