BGÖ Öffentlichkeitsgesetz BGÖ steht für "Öffentlichkeitsgesetz" und bezieht sich auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung in der Schweiz. Dieses Gesetz regelt den Zugang zu Informationen im Rahmen der Verwaltungstätigkeit und ermöglicht es den Bürgern, Informationen von öffentlich-rechtlichen Organen einzufordern. Es dient der Transparenz und dem demokratischen Prinzip, indem es die offene Kommunikation zwischen der Verwaltung und der Öffentlichkeit fördert. Durch das BGÖ wird die Informationspflicht der Behörden gestärkt und das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten gewährleistet. Juristisch